UBI 122

Wann liegt ein Dringlichkeitsfall vor?

Wenn eine unmittelbare Gefährdung von Mensch oder Schiff gegeben ist oder eine Gefahrenabwehr an Land notwendig ist

Wenn dringende Nachrichten übermittelt werden sollen, welche die Unterstützung durch die Wasserschutzpolizei betreffen

Wenn dringende Nachrichten übermittelt werden sollen, welche den Empfang eines Notzeichens betreffen

Wenn dringende Nachrichten übermittelt werden sollen, welche die Sicherheit von Personen oder des Schiffes betreffen