UBI 112

Ein Notverkehr im Binnenschifffahrtsfunk muss eingeleitet werden, wenn eine unmittelbare Gefährdung von Mensch oder Schiff gegeben ist oder...

eine Behinderung der Schifffahrt droht

gefährliche Wetterlagen auftreten

eine Gefahrenabwehr an Land notwendig ist

das Schiff manövrierunfähig ist