UBI 34

Wer ist bei technischen Änderungen an einer Schiffsfunkstelle, z. B. beim Austausch der vorhandenen Funkgeräte durch andere Gerätetypen schriftlich zu informieren?

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken (FVT)

Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD)

Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)