UBI 65

Wodurch kann bei einem nicht funkausrüstungspflichtigen Fahrzeug die ununterbrochene Teilnahme am Verkehrskreis „Nautische Information” sichergestellt werden?

Ununterbrochene Empfangsbereitschaft auf Kanal 10

Einschalten des Kanals der Funkstelle der zuständigen Hafenbehörde

Zusätzliche UKW-Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk

Zweikanalüberwachung (Dual Watch)